Fragen und Antworten

Hier listen wir Ihnen die häufigsten Fragen zu unserer Plattform - selbstverständlich mit unseren Antworten, die Sie mit einem Klick auf die Frage einblenden können.

Allgemeines

Nein. Ihre Kreditvergabe auf GRUNDAG erfolgt anonym.
Nichts. Durch die Registrierung und Kreditvergabe entstehen Ihnen auf der GRUNDAG Plattform keinerlei Kosten.
Ihr Benutzerkonto können Sie bei GRUNDAG jederzeit per Textform löschen. Schreiben Sie uns einfach per E-Mail, Brief oder Fax Ihren Wunsch nach der Auflösung Ihres Benutzerkontos.

Sollten Sie noch einen laufenden Kredit mit ausstehenden Zins- und Tilgungsleistungen besitzen, so ist die Auflösung Ihres Kontos erst nach vollständiger Rückzahlung des Kredits möglich.
Ja. Die Zinsen aus dem Crowdfunding unterliegen, wie auch andere Kapitalerträge, der allgemeinen Steuerpflicht. Im Rahmen Ihrer Steuererklärung müssen Sie auch die Zinsen aus dem Crowdfunding angeben.

Die Einreichung eines Freistellungsauftrages oder einer Nichtveranlagungsbescheinigung ist leider nicht möglich.
Ja. Ihre Kreditforderung ist vererbbar. Der Erbe muss sich bei GRUNDAG mit einem Erbschein oder einem notariell eröffnetem Testament legitimieren und die Übertragung der Forderung auf seinen Namen beantragen.
Die Zinsen erhalten Sie gemäß des in der Projektbeschreibung definierten Zahlungsrhythmus. In der Regel erhalten Sie die Zahlungen am Ende des Zinsjahres nachschüssig auf das von Ihnen angegebene Bankkonto.

Die Koordination der Auszahlungen übernimmt GRUNDAG für die Projektträger. Ansprüche aus dem Crowdfunding, die Sie gegenüber den Projektträgern haben, können Sie bei GRUNDAG anmelden.
Wäre der Mindestanlagebetrag geringer, könnte es passieren, dass beim Berechnen der Zinszahlungen gerundet werden müsste. Dies könnte Ihnen zum Nachteil gereichen. Um dies auszuschließen, liegt der Mindestanlagebetrag bei 250 Euro.
Beim Auszahlen der Zinsen, können Verzögerungen von bis zu 5 Tagen auftreten. Dies tritt aufgrund von zahlungstechnischen Prozessen auf.

Sollten Sie auch nach 5 Tagen keine Zinsen erhalten haben, überprüfen Sie bitte Ihre Kontonummer im System oder nehmen mit uns Kontakt auf.
Nein. Eine Einreichung eines Freistellungsauftrags ist leider nicht möglich, da GRUNDAG keine Bank ist. Sie haben jedoch die Möglichkeit eine Nichtveranlagungsbescheinigung einzureichen. Sofern dies nicht geschieht, erhalten Sie Ihre Zinsen netto, das bedeutet, dass die Steuern direkt von dem Projektträger an das Finanzamt abgeführt werden.

Im Rahmen Ihrer Einkommenssteuererklärung müssen Sie die Zinsen als Kapitalerträge angeben.
Ja. Eine Einreichung einer Nichtveranlagungsbescheinigung ist möglich. Hierzu müssen Sie uns einfach das Original per Post zukommen lassen, damit wir davon eine Kopie für unsere Unterlagen erstellen können. Es ist wichtig, dass wir das Original zur Einsicht bei uns vor Ort haben. Anschließend erhalten Sie das Original per Post zurück.

Eine NV-Bescheinigung ist maximal für 3 Jahre gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit und ohne eine weitere NV-Bescheinigung, müssen wir wieder für Sie Steuern abführen lassen.

Im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung müssen Sie die Zinsen als Kapitalerträge angeben.
Als reine Online-Plattform kann die Darlehensvergabe auch nur über diese erfolgen.

Immobilien Crowdfunding

Bei einem Immobilien Crowdfunding verleihen Sie Ihr Geld an privatwirtschaftliche Unternehmen, die damit verschiedene Projekte im Immobilienbereich umsetzen. Werden z.B. Denkmalgeschütze Immobilien damit angeschafft, so stehen diese dem Unternehmen als Vermögen zur Verfügung und könnten im Falle einer Insolvenz veräußert werden.
Nichtsdestotrotz handelt es sich bei Krediten auf GRUNDAG um sogenannte Nachrangdarlehen. Dies bedeutet, dass Ihre Forderung erst nach den anderen Gläubigern bedient werden kann.

Wie bei jeder Geldanlage, besteht auch hier das Risiko des Totalausfalls Ihrer Anlage, sollte das Unternehmen die Schulden nicht mehr bedienen können.
Die Kreditkonditionen werden allein von den Projektträgern bestimmt. Hierbei unterstützt GRUNDAG mit aktuellen Marktbeobachtungen und Bewertungen der Projekte.
Alle Zahlungen gehen direkt auf ein Treuhandkonto.
Ist kein Mindestvolumen vereinbart, so kann der Projektträger nach einer Prüfung und Freigabe von GRUNDAG direkt über die Gelder verfügen.
Nach dem Abschluss des Kreditvergabeprozesses muss der gewünschte Betrag innerhalb von 14 Tagen auf das Projektkonto überwiesen werden.
Wird der Betrag nicht fristgerecht überwiesen, wird das abgegebene Angebot zur Kreditvergabe unwirksam. Falls der Zeitraum für die Kreditvergabe noch läuft und das Kontingent nicht ausgeschöpft wurde, besteht die Möglichkeit ein neues Gebot abzugeben.
Der Bürgerkredit wird immer in der Höhe gewährt, in der Angebote von Bürgern abgegeben wurden. Sollte einmal nicht das gesamte Kontingent ausgeschöpft werden, hat die Kommune einmalig die Möglichkeit die Angebotsfrist um 30 Tage zu verlängern.

Wird das Kontingent auch nach der Verlängerung nicht vollständig von Bürgern ausgenutzt, kann die Kommune die fehlenden Mittel konventionell decken.
Bei einem endfälligen Darlehen erhalten Sie in jedem Jahr der Laufzeit Ihre Zinszahlungen auf den gesamten Darlehensbetrag. Am Ende der Laufzeit erhalten Sie Ihren Anlagebetrag und die letzte Zahlung Ihrer Zinsen mit einer Zahlung zurück.
Bei einem Annuitätendarlehen erhalten Sie über die gesamte Laufzeit jedes Jahr den gleichen Auszahlungsbetrag, dieser setzt sich immer aus Zinszahlung und einer anteiligen Tilgung zusammen. Sie erhalten also jedes Jahr auch einen Teil Ihres Anlagebetrages zurück und nicht erst am Ende der Laufzeit. Hierdurch ist der Zinsertrag insgesamt etwas niedriger, Sie können aber über Teile Ihres Anlagebetrags schon früher wieder verfügen.
Bei einem Ratendarlehen erhalten Sie gleichbleibende Tilgungen gleichmäßig über die Laufzeit verteilt (z.B. bei einer 10-jährigen Laufzeit jedes Jahr 10 % Tilgung) und jeweils auf den noch ausstehenden Darlehensbetrag Ihre Zinsen. Hierdurch ist der Zinsertrag insgesamt etwas niedriger, Sie können aber über Teile Ihres Anlagebetrags schon früher wieder verfügen.

Funktionsweise

Nein. Die Bareinzahlung beim Projektträger vor Ort ist aus Sicherheitsgründen ausgeschlossen. Die als Kredit vergebenen Summen müssen per Überweisungen bzw. Lastschrift transferiert werden. Eine Anmeldung und eine Angebotsabgabe ist allerdings von Fall zu Fall möglich. Dies hängt von den Kapazitäten des kreditnehmenden Projektträgers ab. Dies entnehmen Sie bitte den den jeweiligen Projektdetails.
Um auf GRUNDAG erfolgreich zu investieren, suchen Sie sich zunächst ein Projekt aus, das Sie unterstützen möchten. Klicken Sie nun oben rechts auf den „Jetzt Investieren“-Button und durchlaufen den Vergabeprozess bis zum Ende.
Innerhalb Ihrer 14-tägigen Widerrufsfrist können Sie selbstverständlich von Ihrem Darlehensvertrag zurücktreten. Ein Rücktritt nach der Widerrufsfrist ist ausgeschlossen. Näheres entnehmen Sie bitte Ihrem Immobilienprojekt-Darlehensvertrag.
Wir von GRUNDAG möchten jedem Anleger die Möglichkeit bieten einen Kredit zu vergeben. Aus diesem Grund liegt der Mindestbetrag bei nur 250,- Euro. Darüberhinausgehende Beträge müssen durch 50 teilbar sein (bspw. 300,- oder 4.500,- Euro).

Der Höchstbetrag definiert sich durch das Kreditkontingent. Es ist nicht möglich einem Projektträger mehr als den von ihm gewünschten Betrag zu leihen. Der Höchstbetrag für ein Investment beträgt laut Kleinanlegerschutzgesetz 10.000,- EUR pro Projekt und Anleger.
Nein. Wir sind ausdrücklich keine Bank und übernehmen auch keine banküblichen Dienstleistungen, wie Finanzberatung oder Kontoführung.

GRUNDAG ist Betreiber der Online-Plattform und ermöglicht so den direkten Kredit von Anlegern an die jeweiligen Projektträger.
Die deutsche Gesetzgebung sieht sehr strenge Vorschriften bei der Vergabe von Krediten vor. Würden Sie als Privatperson den Projektträgern konventionelle Darlehen gewähren, betrieben Sie Bankgeschäft, was Sie nicht dürfen.

Durch die Vergabe von Nachrangdarlehen ist das Betreiben von Bankgeschäften ausgeschlossen und somit überhaupt erst rechtlich möglich.
Durch das Treuhandkonto und den Treuhänder wird sichergestellt, dass Ihr Geld auch in jedem Fall und ausschließlich an den Projektträger überwiesen wird. Das Treuhandkonto nutzen wir auch, damit Ihr Geld im Falle einer Zahlungsunfähigkeit der Bank vor der Kreditauszahlung nicht betroffen ist. Denn Treuhandkonten werden der Insolvenzmasse nicht zugefügt.

Daten

Die Datenübertragungen an GRUNDAG sind stets durch eine verschlüsselte Verbindung gesichert. Hierfür sorgt unser SSL-Zertifikat das Ihre Daten mit bis zu 256-bit codiert (auch an der grünen Adresszeile in Ihrem Browser zu erkennen). So verhindern wir den Missbrauch Ihrer Daten durch unbefugte Dritte.
Um eindeutig festzustellen, wem der vergebene Kredit zuzuordnen ist, erheben wir folgenden Daten: Ihren Namen, Anschrift des Wohnsitzes, Geburtsdatum, Festnetz- oder Mobilfunknummer, E-Mail-Adresse sowie die Bankverbindung eines in Deutschland ansässigen Kreditinstituts.
Nehmen Sie bitte Kontakt zu unserem Supportteam auf.
Die Angabe einer Bankverbindung in Ihrem Benutzerkonto ist für alle Ihre Crowdfundings gültig und aus zwei Gründen wichtig:

Einerseits benötigen wir Ihre Bankverbindung um Ihnen zeitnah die Zinszahlungen und Tilgungsraten aus Ihrem Crowdfunding zurück zu überweisen sobald diese fällig werden.

Andererseits ist es wichtig, dass Sie den Anlagebetrag für Ihr Crowdfunding auch ausschließlich von Ihrer angegeben Bankverbindung auf das angegebene Treuhandkonto überweisen. Hierdurch stellen wir sicher, dass Ihre Bankdaten korrekt erfasst wurden. Anlagebeträge, die von einem anderen Konto aus überwiesen werden, können wir unter Umständen leider aus Sicherheitsgründen nicht annehmen und überweisen diese dann zurück.
Aktuell benötigen Sie für die Vergabe eines Immobilien Crowdfundings eine Bankverbindung bei einem deutschen Kreditinstitut. In Kürze werden wir auch Überweisungen aus anderen europäischen Ländern (sog. SEPA-Überweisungen) und entsprechende ausländische Bankverbindungen akzeptieren.
Ja. Der Inhaber der Bankverbindung kann vom Inhaber des Crowdfundings abweichen. Wichtig ist, dass Sie als Inhaber des Crowdfundings wirtschaftlicher Berechtigter der angegeben Bankverbindung sind.