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Was ist eine Denkmalimmobilie


veröffentlicht am 21.11.2017 von ERGE



Lohnt sich die Investition in eine denkmalgeschützte Immobilie?

Immer mehr Menschen investieren in Immobilien. Eine interessante Möglichkeit stellen sogenannte Denkmalimmobilien dar. Doch ist eine Denkmalimmobilie eine nachhaltige Geldanlage? Ja - vor allem auch, weil sich der Inhaber über ein nicht zu unterschätzende Steuerersparnis freuen darf. Zudem werden denkmalgeschützte Immobilien auch von Seiten des Staates gefördert. Wird zudem die zehnjährige Spekulationsfrist abgewartet, so fallen für den Verkauf der Immobilie auch keine weiteren Steuern an.

Ab wann spricht man von einer denkmalgeschützten Immobilie?
Befindet sich eine Immobilie in der Denkmalliste, so handelt es sich um eine sogenannte Denkmalimmobilie. Handelt es sich um ein kulturelles Erbe, so wird der Erhalt durch den Staat - also durch das Land Deutschland - gefördert (§ 1 Denkmal-Schutz-Gesetz). Denkmalimmobilien sind sehr eindrucksvolle Bauwerke, die die historischen Entwicklungen der deutschen Baukultur abbilden. Immobilien, die unter Denkmalschutz stehen, besitzen Ausstrahlung und Charakter, weil sie - in fast allen Fällen - älter als 100 Jahre sind. Doch es geht nicht nur um den kulturellen Mehrwert. Sie stellen, bezugnehmend auf die nachhaltige Geldanlage, eine interessante Form der Veranlagung dar. Das liegt einerseits an den Förderungen und andererseits an den höheren Mietrenditen. 

Wer entscheidet, wann eine Immobilie ein zu erhaltendes Kulturerbe ist?
Das Amt für Denkmalschutz entscheidet, ob eine Immobilie in die Denkmalliste aufgenommen wird (§ 10 Denkmal-Schutz-Gesetz). Um in die Liste aufgenommen zu werden, müssen die Kriterien der Baudenkmäler erfüllt werden. Das Amt für Denkmalschutz muss also feststellen, ob es sich um ein erhaltungswürdiges Denkmal handelt (§ 3 Denkmal-Schutz-Gesetz). Investiert man in weiterer Folge in eine denkmalgeschützte Immobilie, so darf man sich über verschiedene Förderungen freuen (§ 29 Denkmal-Schutz-Gesetz). Jedoch hängt die Höhe der Förderung von den zur Verfügung stehenden Mitteln des Landeshaushaltes ab. Zu beachten ist, dass es auch eine Steuerersparnis gibt (§ 7i Einkommensteuergesetz). 

Förderungen und steuerliche Ersparnisse
Fakt ist, dass all jene, die in eine denkmalgeschützte Immobilie investieren, durchaus zahlreiche Vorteile genießen. Der wesentliche Vorteil befindet sich im Bereich der Steuern - eine Immobilie, die unter Denkmalschutz steht, wird durch den Staat gefördert. Jene Kosten, die im Zuge einer Sanierung anfallen, können - aufgrund der Tatsache, dass es sich um den größten  Teil des Kaufpreises handelt - steuerlich vom Erwerber abgesetzt werden. Dabei ergeben sich die Steuervorteile aus einer normalen Abschreibung des Objekts und weiteren Vorteilen (Denkmal AfA, Sonder AfA). Jedoch ist zu berücksichtigen, dass eine steuerliche Berücksichtigung erstmals im Fertigstellungsjahr erfolgt. Die Sanierungskosten können auch nur dann geltend gemacht werden, wenn der Immobilienerwerb vor den Sanierungsarbeiten erfolgte. Ein späterer Erwerb würde den Anteil der anfallenden Sanierungskosten mindern. Selbstnutzer können die Sanierungskosten auch zu 90 Prozent auf die nächsten zehn Jahre steuerlich absetzen. Kapitalanleger können die Sanierungskosten über zwölf Jahre verteilen. So werden in den ersten acht Jahren 9 Prozent und für die restlichen vier Jahre 7 Prozent steuerlich berücksichtigt. Wird die zehnjährige Spekulationsfrist abgewartet, fallen im Zuge des Immobilienverkaufs keine zusätzlichen Steuern an.
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