Anlegerhinweise

Transparenz ist uns bei GRUNDAG sehr wichtig, weswegen wir stets bestrebt sind, Sie über Risiken und Chancen des Nachrangdarlehens umfänglich aufzuklären. Sollten Ihre Fragen hier nicht hinreichend beantwortet werden, kontaktieren Sie uns bitte – es könnte auch anderen Investoren helfen! Hier finden Sie unsere Kontaktdaten.
Auf der Vermittlungsplattform GRUNDAG werden in der Regel Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt vermittelt. Diese Darlehen werden direkt an Projektträger mit privater Rechtsform (z.B. GmbH & Co. KG oder AG) vergeben. Als Investor beteiligen Sie sich somit direkt an dem von Ihnen ausgewählten Projekt. Als reine Vermittlungsplattform verfügt GRUNDAG zu keinem Zeitpunkt über das eingezahlte Kapital!
Das Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt beinhaltet zwei besondere Charakteristika: Erstens die Nachrangigkeit und zweitens den qualifizierten Rangrücktritt.

Die Nachrangigkeit betrifft die Reihenfolge der Befriedigung aller Gläubiger der Projektgesellschaft im Falle einer Insolvenz. Gläubiger eines Nachrangdarlehens werden nach allen erstrangigen Gläubigern (oftmals projektfinanzierende Banken), aber vor den Gesellschaftern des Projektunternehmens bedient.

Mit dem qualifizierten Rangrücktritt vereinbaren Gläubiger und Projektgesellschaft, dass sofern der zu leistende Kapitaldienst zur Insolvenz der Unternehmung führt, dieser vorerst ausbleibt und aufgeschoben wird, bis das Unternehmen durch die Leistung des Kapitaldienstes nicht mehr von einer möglichen Insolvenz bedroht ist.
Bei diesem Darlehen besteht für den Investor das Risiko des Totalverlusts des eingesetzten Kapitals bei dem betroffenen Projektunternehmen. Ist ein Projektunternehmen von einer Insolvenz betroffen, hat das in der Regel keine Auswirkung auf andere Projektträger. Eine Nachschusspflicht besteht für den Investor nicht!
 
Aufgrund der rechtlichen Ausgestaltung geht das Darlehen mit höheren Ertragschancen einher, die sich in erster Linie in der Verzinsung widerspiegeln. Der Anbieter und Emittent der Vermögensanlage hat hierbei auf die Angemessenheit und Seriosität des Angebots zu achten.
Die GRUNDAG Immobilien-Crowdinvesting-Plattform wurde initiiert, um Investoren und Kleinanlegern eine einfache und transparente Möglichkeit zu bieten, sich an attraktiven Immobilienprojekten zu beteiligen und eine attraktive Verzinsung auf Ihre Kapitalerträge zu erzielen. Mit dem Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt kann eine direkte Beteiligung schon ab 250 Euro eröffnet werden.

Die Kreditierung und Einwerbung von Kapital ist in Deutschland streng reguliert und unterliegt der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Eine direkte und transparente Beteiligung über Kredite ist Investoren in Deutschland rechtlich verwehrt. Ein Kredit erfüllt in der Regel den Tatbestand des Kreditgeschäfts und ist nur hierfür lizenzierten Institutionen vorbehalten. Das Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt bildet hierbei eine Ausnahme und gewährt den engagierten Investoren rechtssichere Rahmenbedingungen.

Rechtlich denkbar wären auch Beteiligungen über Genussrechte oder Anleihen. Die hiermit verbundenen Kosten würden jedoch das Crowdinvesting für die Investoren und die Projektunternehmen in vielen Fällen wirtschaftlich unattraktiv machen.

Das Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt bildet eine rechtlich einfache, kostengünstige und leicht verständliche Möglichkeit zur Einwerbung von Crowdkapital, ohne dass die einwerbende Institution (Unternehmen, Genossenschaft, Verein, Stiftung, o.ä) oder die kreditgebenden Investoren über eine Banklizenz verfügen müssen.

In Verbindung mit einem entsprechenden Anleger-/Verbraucherschutz ist dies einer der sinnvollsten Wege zu mehr Crowdinvesting.